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Presseinformation des Bundesumweltamtes vom August 2002

Tipps zur Vorbeugung gegen Krankheiten bei Hochwasser

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Eine
Hochwasserwelle schiebt sich in diesen Tagen durch Europa und Deutschland. Sie
hinterlässt Schlämme, vom Wasser zerstörte Wohnungen und Häuser. Und es stellen
sich vermehrt Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch das
Hochwasser. Das Umweltbundesamt hat auf den folgenden Seiten in aller Kürze die
wichtigsten Fragen beantwortet und Tipps zusammengestellt, wie man durch
eigenes Verhalten Krankheiten durch Hochwasser vorbeugen kann. Manchem
erscheinen diese Hinweise als Selbstverständlichkeiten, doch die Erfahrungen
zeigen, dass sie in Notfällen nicht selten vergessen werden.
Womit muss gerechnet werden?
Die
Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und Energieträgern, der Verkehr und
teilweise auch die Telefonverbindung sind gestört, brechen zum Teil zusammen.
Ohne Gegenmaßnahmen droht der Ausbruch von Krankheiten, wie etwa
Darmerkrankungen oder Ruhr. Diese können durch epidemische Ausbreitung, also die schnelle
Weiterverbreitung zu einer erheblichen Bedrohung für die Bevölkerung werden.
Solche Krankheiten werden durch Viren, Bakterien und
Parasiten hervorgerufen, die im Überschwemmungswasser sowie in dem mit dem
Wasser transportierten Schlamm enthalten sein können. Die Krankheitserreger
gelangen aus überfluteter Kanalisation, Sickergruben, Klärwerken oder
Tierkadavern in die Umwelt und die Nähe des Menschen. Hier können sie
unterschiedlich lange überdauern und mit Wasser und Schlamm weit verteilt
werden. Besonders langlebig ist eine Reihe Parasiten, deren Dauerformen auch
eine vollständige Austrocknung überstehen. Die möglicherweise
hervorgerufenen Erkrankungen äußern sich durch mindestens eines der folgenden
allgemeinen Anzeichen
- Fieber
- Durchfall
- Nervenschäden
- Blutungsneigung
Bis zum Ausbruch vergehen zwischen einem bis 21 Tagen.
Bei Häufung solcher Symptome sollte schnellstmöglich
ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und die zuständigen, örtlichen
Gesundheitsbehörden informiert werden.
Was man während der Überschwemmung nicht tun sollte:
- Verwenden Sie kein Wasser aus der Leitung -
weder zum Trinken noch zur Körperpflege, zum Zähneputzen oder zur
Zubereitung von Speisen. Dies
gilt zumindest so lange, bis die örtlichen Behörden Entwarnung gegeben
haben. Denn: Dieses Wasser kann durch verschiedene Ursachen verunreinigt
sein, auch nach der einwandfreien Abgabe durch das Wasserwerk. Verwenden
Sie stattdessen für diese Zwecke Wasser aus den Aufbereitungsanlagen der
Hilfsdienste, Wasser aus Wasserwagen oder Mineralwasser. Nur im Notfall
sollten Sie abgekochtes Wasser aus der Leitung verwenden.
- Verbrauchen sie keine Lebensmittel, die
verschmutzt sein könnten, mit dem Überschwemmungswasser oder dem Schlamm
in Kontakt gekommen oder verdorben sind.
Wenn das Wasser zurückgeht:
- Beseitigen Sie schnellstmöglich Schlamm, Schmutz
und Unrat aus der Wohnung oder dem Haus, denn: Darin können sich Bakterien, Viren, Schimmelpilze und
Parasiten vermehren. Auch dem Auftreten mancher potenzieller
Gesundheitsschädlinge wird Vorschub geleistet.
- Wenn Sie im Wasser oder Schlamm arbeiten: Schützen Sie sich mit wasserfester Kleidung,
Handschuhen und Gummistiefeln vor direktem Hautkontakt.
- Wenn Sie Schlamm und Schmutzwasser entfernen: Berühren Sie das Gesicht aus Vorsorgegründen
nicht mit den Händen. Trinken, rauchen und essen Sie dabei nicht. Reinigen
Sie nach der Arbeit die Hände gründlich mit sauberem Wasser und Seife.
Wenn Desinfektionsmittel zur Verfügung steht, sollten die Hände auch
desinfiziert werden. Ist verunreinigtes Wasser versehentlich in den Mund
gelangt - verschlucken Sie es nicht, spucken Sie das Wasser aus und spülen
Sie den Mund gründlich mit Trinkwasser aus. Wenn Schmutzwasser in die
Augen gespritzt wurde - spülen Sie die Augen ausgiebig mit Trinkwasser.
Wenn diese - sicherlich für manchen selbstverständlich erscheinenden, im
Notfall aber erfahrungsgemäß nicht selten vergessenen - Regeln konsequent
eingehalten werden, dann ist das Risiko einer abwasserbedingten
Infektion nicht größer als das normalerweise im Alltag bestehende Risiko -
etwa durch Berührung von Gegenständen oder Händeschütteln.
- Beseitigen Sie rasch alle Lebensmittel,
die mit dem Überschwemmungswasser oder dem Schlamm in Kontakt gekommen
sind
- Verwenden Sie Trinkwasser aus der Leitung
erst dann wieder, wenn es von den örtlichen Behörden freigegeben worden
ist.
- Trinkwasser aus Hausbrunnen oder
Eigenwasserversorgungsanlagen
darf erst nach Spülung der gesamten Anlage sowie einer mikrobiologischen
und chemischen Untersuchung wieder als Trinkwasser verwendet werden.
Dieses schließt ausdrücklich auch die Nutzung zur Körperreinigung mit ein.
- Entsorgen Sie Einrichtungsgegenstände,
wie etwa Polstermöbel, die mit dem Schlamm verschmutzt sind - es sei denn,
sie lassen sich wegen glatter Oberflächen rückstandsfrei reinigen. Geschirr
muss vor der erneuten Verwendung gründlich mit Wasser und Spülmittel
gereinigt werden. Haben Sie den Schmutz beseitigt, müssen Fußböden und
Wände mit reichlich - sauberem - Wasser gereinigt werden. Erst dann
sollte das Gebäude getrocknet werden.
- Innenräume können
durch auslaufendes Heizöl verschmutzt werden. Die dann
nachweisbaren flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bestehen praktisch
ausschließlich aus Kohlenwasserstoffen. Dies haben Untersuchungen im
Zusammenhang mit dem Oderhochwasser im Jahr 1997 gezeigt. Als geeignete
Akut-Maßnahme sollte der Wohnbereich gegen die hochverschmutzten
(Heizkeller-) Räumen abgedichtet und dauergelüftet
werden. Nach etwa einem halben Jahr sollte aus Gründen des allgemeinen
Gesundheitsschutzes der Gehalt der VOC in den Wohnräumen wieder im
üblichen Bereich liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das
Umweltbundesamt Ratschläge zum weiteren Vorgehen zur Verfügung stellen.
- Beseitigung von
Tierkadavern: Wer in den
Hochwassergebieten tote Heimtiere, Wild oder landwirtschaftliche Nutztiere
findet, sollte dies sofort den zuständigen Behörden melden. Dies sind je
nach Bundesland die Forstämter, Veterinär- oder Gesundheitsbehörden sowie
im Zweifelsfall die Polizeidienststellen. Sie werden alles Notwendige
veranlassen. Vor einer Entsorgung „auf eigene Faust“ wird dringend
abgeraten.
Grundsätzlich können zwar
über das Wasser Tierseuchen verbreitet werden. Jedoch sind in den vom
Hochwasser betroffenen Gebieten Tierseuchen, wie Schweinepest, Maul- und
Klauenseuche oder Geflügelpest, nicht aufgetreten. Nach dem deutschen
Tierkörperbeseitigungsrecht sind tote Tiere in so genannten
Tierkörperbeseitigungsanstalten fachgerecht zu beseitigen. Hinweise aus den
Ländern über Todesfälle bei Tieren, insbesondere landwirtschaftlichen
Nutztieren, durch das Hochwasser liegen derzeit nicht vor.
Weitere Adressen mit Informationen für
Hochwassergeschädigte finden Sie im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de.
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