Archiv zum Elbe-/ Muldehochwasser 2002 in Dessau


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Hochwasserinformationen

Übersicht zum Thema Mulde-Hochwasser in Dessau
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  Presseinformation des Bundesumweltamtes vom August 2002

 

Tipps zur Vorbeugung gegen Krankheiten bei Hochwasser


Eine Hochwasserwelle schiebt sich in diesen Tagen durch Europa und Deutschland. Sie hinterlässt Schlämme, vom Wasser zerstörte Wohnungen und Häuser. Und es stellen sich vermehrt Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch das Hochwasser. Das Umweltbundesamt hat auf den folgenden Seiten in aller Kürze die wichtigsten Fragen beantwortet und Tipps zusammengestellt, wie man durch eigenes Verhalten Krankheiten durch Hochwasser vorbeugen kann. Manchem erscheinen diese Hinweise als Selbstverständlichkeiten, doch die Erfahrungen zeigen, dass sie in Notfällen nicht selten vergessen werden.

Womit muss gerechnet werden?

Die Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und Energieträgern, der Verkehr und teilweise auch die Telefonverbindung sind gestört, brechen zum Teil zusammen. Ohne Gegenmaßnahmen droht der Ausbruch von Krankheiten, wie etwa Darmerkrankungen oder Ruhr. Diese können durch epidemische Ausbreitung, also die schnelle Weiterverbreitung zu einer erheblichen Bedrohung für die Bevölkerung werden.

Solche Krankheiten werden durch Viren, Bakterien und Parasiten hervorgerufen, die im Überschwemmungswasser sowie in dem mit dem Wasser transportierten Schlamm enthalten sein können. Die Krankheitserreger gelangen aus überfluteter Kanalisation, Sickergruben, Klärwerken oder Tierkadavern in die Umwelt und die Nähe des Menschen. Hier können sie unterschiedlich lange überdauern und mit Wasser und Schlamm weit verteilt werden. Besonders langlebig ist eine Reihe Parasiten, deren Dauerformen auch eine vollständige Austrocknung überstehen. Die möglicherweise hervorgerufenen Erkrankungen äußern sich durch mindestens eines der folgenden allgemeinen Anzeichen

  • Fieber
  • Durchfall
  • Nervenschäden
  • Blutungsneigung

Bis zum Ausbruch vergehen zwischen einem bis 21 Tagen.

Bei Häufung solcher Symptome sollte schnellstmöglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und die zuständigen, örtlichen Gesundheitsbehörden informiert werden.

 

Was man während der Überschwemmung nicht tun sollte:

  • Verwenden Sie kein Wasser aus der Leitung - weder zum Trinken noch zur Körperpflege, zum Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen. Dies gilt zumindest so lange, bis die örtlichen Behörden Entwarnung gegeben haben. Denn: Dieses Wasser kann durch verschiedene Ursachen verunreinigt sein, auch nach der einwandfreien Abgabe durch das Wasserwerk. Verwenden Sie stattdessen für diese Zwecke Wasser aus den Aufbereitungsanlagen der Hilfsdienste, Wasser aus Wasserwagen oder Mineralwasser. Nur im Notfall sollten Sie abgekochtes Wasser aus der Leitung verwenden.
  • Verbrauchen sie keine Lebensmittel, die verschmutzt sein könnten, mit dem Überschwemmungswasser oder dem Schlamm in Kontakt gekommen oder verdorben sind.
 

Wenn das Wasser zurückgeht:

  • Beseitigen Sie schnellstmöglich Schlamm, Schmutz und Unrat aus der Wohnung oder dem Haus, denn: Darin können sich Bakterien, Viren, Schimmelpilze und Parasiten vermehren. Auch dem Auftreten mancher potenzieller Gesundheitsschädlinge wird Vorschub geleistet.
  • Wenn Sie im Wasser oder Schlamm arbeiten: Schützen Sie sich mit wasserfester Kleidung, Handschuhen und Gummistiefeln vor direktem Hautkontakt.
  • Wenn Sie Schlamm und Schmutzwasser entfernen: Berühren Sie das Gesicht aus Vorsorgegründen nicht mit den Händen. Trinken, rauchen und essen Sie dabei nicht. Reinigen Sie nach der Arbeit die Hände gründlich mit sauberem Wasser und Seife. Wenn Desinfektionsmittel zur Verfügung steht, sollten die Hände auch desinfiziert werden. Ist verunreinigtes Wasser versehentlich in den Mund gelangt - verschlucken Sie es nicht, spucken Sie das Wasser aus und spülen Sie den Mund gründlich mit Trinkwasser aus. Wenn Schmutzwasser in die Augen gespritzt wurde - spülen Sie die Augen ausgiebig mit Trinkwasser. Wenn diese - sicherlich für manchen selbstverständlich erscheinenden, im Notfall aber erfahrungsgemäß nicht selten vergessenen - Regeln konsequent eingehalten werden, dann ist das Risiko einer abwasserbedingten Infektion nicht größer als das normalerweise im Alltag bestehende Risiko - etwa durch Berührung von Gegenständen oder Händeschütteln.
  • Beseitigen Sie rasch alle Lebensmittel, die mit dem Überschwemmungswasser oder dem Schlamm in Kontakt gekommen sind
  • Verwenden Sie Trinkwasser aus der Leitung erst dann wieder, wenn es von den örtlichen Behörden freigegeben worden ist.

  • Trinkwasser aus Hausbrunnen oder Eigenwasserversorgungsanlagen darf erst nach Spülung der gesamten Anlage sowie einer mikrobiologischen und chemischen Untersuchung wieder als Trinkwasser verwendet werden. Dieses schließt ausdrücklich auch die Nutzung zur Körperreinigung mit ein.
  • Entsorgen Sie Einrichtungsgegenstände, wie etwa Polstermöbel, die mit dem Schlamm verschmutzt sind - es sei denn, sie lassen sich wegen glatter Oberflächen rückstandsfrei reinigen. Geschirr muss vor der erneuten Verwendung gründlich mit Wasser und Spülmittel gereinigt werden. Haben Sie den Schmutz beseitigt, müssen Fußböden und Wände mit reichlich - sauberem - Wasser gereinigt werden. Erst dann sollte das Gebäude getrocknet werden.
  • Innenräume können durch auslaufendes Heizöl verschmutzt werden. Die dann nachweisbaren flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bestehen praktisch ausschließlich aus Kohlenwasserstoffen. Dies haben Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Oderhochwasser im Jahr 1997 gezeigt. Als geeignete Akut-Maßnahme sollte der Wohnbereich gegen die hochverschmutzten (Heizkeller-) Räumen abgedichtet und dauergelüftet werden. Nach etwa einem halben Jahr sollte aus Gründen des allgemeinen Gesundheitsschutzes der Gehalt der VOC in den Wohnräumen wieder im üblichen Bereich liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Umweltbundesamt Ratschläge zum weiteren Vorgehen zur Verfügung stellen.
  • Beseitigung von Tierkadavern: Wer in den Hochwassergebieten tote Heimtiere, Wild oder landwirtschaftliche Nutztiere findet, sollte dies sofort den zuständigen Behörden melden. Dies sind je nach Bundesland die Forstämter, Veterinär- oder Gesundheitsbehörden sowie im Zweifelsfall die Polizeidienststellen. Sie werden alles Notwendige veranlassen. Vor einer Entsorgung „auf eigene Faust“ wird dringend abgeraten.

Grundsätzlich können zwar über das Wasser Tierseuchen verbreitet werden. Jedoch sind in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten Tierseuchen, wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest, nicht aufgetreten. Nach dem deutschen Tierkörperbeseitigungsrecht sind tote Tiere in so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalten fachgerecht zu beseitigen. Hinweise aus den Ländern über Todesfälle bei Tieren, insbesondere landwirtschaftlichen Nutztieren, durch das Hochwasser liegen derzeit nicht vor.

Weitere Adressen mit Informationen für Hochwassergeschädigte finden Sie im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de.



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