
geboren 1957
verheiratet
2 erwachsene Kinder
Dipl.- Ingenieurin für Verfahrenstechnik, Verwaltungsfachwirtin
Zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dessau am 21. September 2005, für die Stadt Dessau-Roßlau durch den Stadtrat am 11. Juli 2007 bestellt.
Wozu eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?
"Männer und Frauen sind doch gleichberechtigt." – ist von vielen Frauen und Männern zu hören.
Aber gerade angesichts der aktuellen Diskussion über Familienpolitik und demografischen Wandel, sowie Quotenregelungen in der Wirtschaft kommt der Umsetzung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern eine herausragende Rolle zu.
Auch heute noch sind Frauen in vielen Bereichen trotz rechtlicher Gleichstellung benachteiligt. So erhalten sie bei gleicher Ausbildung oft ein geringeres Gehalt als Männer. Frauen sind in Führungspositionen selten und in politischen Entscheidungsgremien unterrepräsentiert. Es ist eine immens große Herausforderung berufliche Karriere und Familienarbeit zu vereinbaren.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, tatsächliche Nachteile zu verhindern und auszugleichen. Sie hat die Rahmenbedingungen zu fördern, unter denen Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter möglich wird. Dies ist ein Gebot des Artikels 3 des Grundgesetzes und der Artikel 7 und 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Die rechtlichen Regelungen für die kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind im Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt nachzulesen.
Zu den
Aufgaben und den
derzeitigen Aktionen der Gleichstellungsbeauftragten.
Kontakt:
Rathaus Dessau- Roßlau
Zerbster Straße 4
Zimmer 185
06844 Dessau-Roßlau
Fon: 0340/ 204 - 16 01
Fax: 0340/ 204 - 12 01
Email:
gleichstellungsbuero@dessau-rosslau.de
Sprechzeiten:
Zu den allgemeinen
Sprechzeiten der Stadtverwaltungund darüber hinaus. Damit ich auch wirklich für Sie erreichbar bin, ist vorab eine Terminabstimmung sinnvoll.
Über ihre Arbeit informiert die Gleichstellungsbeauftragte u.a. in einem
jährlichen Berichtan den Stadtrat.