Fristgerecht zum 30. Juni 2007 wurde die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten durch die Städte
Dessau und Roßlau abgeschlossen. Diese Lärmkarten wurden auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie), welche durch die Änderung des § 47 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und den Erlass der 34. VO in deutsches Recht umgesetzt wurde, erarbeitet.
In der 1. Stufe der Lärmkartierung wurden Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrs-
aufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, das entspricht einer durchschnittlichen täg-
lichen Verkehrsdichte von ca. 16.400 Fahrzeugen, erstellt.
Auf Grund gesetzlich vorgeschriebender Fristen wurden für die Städte Dessau und Roßlau jeweils noch
eigenstädige Lärmkarten ausgearbeitet.
Die Lärmkartierung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Berechnungen unter Berücksichtigung
der Vorgaben der 34. BImSchV.
Eine ausführliche Erläuterung zur Durchführung der Lärmkartierung finden Sie in dieser pdf-Datei
[55 kB] Lärmkartierung.
Die Berechnungsergebnisse für Dessau werden in zwei Karten
[4853 kB](Lärmkarte Dessau, 24 h) und
[4762 kB](Dessau, Nacht) dargestellt.
Den vollständigen Bericht zur Lärmkartierung für Dessau finden Sie hier
[38 kB].
Die Berechnungsergebnisse für Roßlau werden in den Karten
[609 kB](Lärmkarte Roßlau, 24 h) und
[613 kB](Lärmkarte Roßlau, Nacht) dargestellt.
Hier können Sie die vollständigen Ergebnisse der Lärmkartierung für Roßlau einsehen
[58 kB].
Die Stadt Dessau-Roßlau ist jetzt verpflichtet, bis zum 18.07.2008 Aktionspläne zur Lärmminderung
aufzustellen. In diesen Lärmaktionsplänen sollen konkrete Maßnahmen entwickelt und aufgezeigt werden, wie der Lärm im Umfeld stark belasteter Straßen vermindert werden kann.
Dies soll unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen. Sie haben daher zu den Sprechzeiten oder nach Terminabsprache (T. 0340-204 1684) die Möglichkeit alle vorhandenen Unterlagen zur Lärmkartierung im Umweltamt, Bereich Immissionsschutz, einzusehen !