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Kommunalwahlen 2000 - Ortschaftsratswahl in Kleutsch

Nachdem zur Kommunalwahl am 13. Juni 2000 die Ortschaftsratswahl in Kleutsch wegen fehlender Wahlvorschläge ausfiel, bestätigte der Stadtrat der Stadt Dessau auf seiner Sitzung am 16. Februar 2000 das Fortbestehen der Ortschaftsverfassung für die Ortschaft Kleutsch. Daraufhin war eine Neuwahl des Ortschaftsrates von Kleutsch notwendig. Auf Vorschlag der Stadt Dessau legte das Regierungspräsidium Dessau als zuständige Behörde den Wahltermin auf den 28. Mai 2000 fest.

Trotz intensiver Bemühungen auch seitens der Stadt Dessau wurden zur Wahl nur zwei Wahlvorschläge eingereicht und vom Stadtwahlausschuss für die Wahl zugelassen:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit der Bewerberin Frau Annette Ewald, Kastanienweg 20, 06842 Dessau
  2. Einzelwahlvorschlag Thiemann mit dem Bewerber Herr Hans-Joachim Thiemann, Kirchenweg 9, 06842 Dessau

Die Wahl am 28. Mai 2000 wurde in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr ohne Vorkommnisse durchgeführt.

 

Auf seiner öffentlichen Sitzung am 31. Mai 2000 stellte der Stadtwahlausschuss für die Kommunalwahl der Stadt Dessau das nachfolgende Endergebnis der Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Kleutsch fest:

Endergebnis der Wahl des Ortschaftsrates von Kleutsch vom 28. Mai 2000

Wahlberechtigte gesamt: 366    

Wähler/innen gesamt:

188

 

 

Wahlbeteiligung:

51,37 %

 

 

darunter: mit Wahlschein:

7

 

 

Ungültige Stimmzettel:

10

 

 

Gültige Stimmzettel:

178

 

 

Gültige Stimmen:

521

Sitze gesamt:

3

davon:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)



298

davon:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)



2


Einzelbewerber Thiemann


223


Einzelbewerber Thiemann


1

Zu Mitgliedern des Ortschaftsrates von Kleutsch wurden gewählt:

Wahlvorschlag

Sitze

gewählte Bewerber/innen

Stimmen

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

2

1. Ewald, Annette
 

298

 

 

2. - unbesetzt -

 

Einzelbewerber Thiemann

1

1. Thiemann, Hans-Joachim

223

 

Der zweite Sitz der CDU bleibt nach § 39 Abs. 7 KWG LSA bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl unbesetzt, da der Wahlvorschlag der CDU nur eine Bewerberin enthielt.

Nächst festgestellte Bewerber konnten nicht ermittelt werden, da beide Wahlvorschläge jeweils nur eine Bewerberin bzw. einen Bewerber beinhalteten.

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