Die EU-Verordnung 1370 / 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße gibt im Artikel 7, Absatz 1 vor, dass jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines Öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährter Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich macht.
Um diese Anforderung zu erfüllen, veröffentlicht die Stadt Dessau-Roßlau für den Zuständigkeitsbereich ihrer ÖPNV-Aufgabenträgerschaft erstmals im Jahr 2011 den ÖPNV-Bericht für das Jahr 2010 einschließlich des Monats Dezember 2009 (die EU-Verordnung ist im Dezember 2009 in Kraft getreten).
Die Berichterstattung beinhaltet die Betreiber der Linienbündel, die mit den Verkehrsunternehmen getroffenen Betrauungsregelungen, die Höhe der Ausgleichs-leistungen, eine Übersicht der erteilten Liniengenehmigungen und Aussagen zur Gewährleistung von Qualitätsanforderungen bei der Erbringung der Verkehrsleistungen.
Bericht des ÖPNV-Aufgabenträgers Stadt Dessau-Roßlau gemäß EUVO 1370/2007
[636 kb]