Die Betreuungsbehörde hat verschiedene Aufgabenfelder abzudecken:
In ihrer Zuständigkeit als Betreuungsgerichtshilfe ermittelt sie für das Betreuungsgericht (bisher Vormundschaftsgericht) Sachverhalte und benennt gegebenenfalls einen, wenn möglich ehrenamtlichen, Betreuer.
Im Rahmen von Hausbesuchen oder Gesprächen in der Behörde ermitteln die Mitarbeiter zuvor einen möglichen Betreuungsbedarf.
Einen bestellten Betreuer berät und unterstützt die Behörde weiterhin und leistet einen Beitrag bei seiner Fortbildung.
Dafür koordiniert sie die Zusammenarbeit zwischen den ehrenamtlichen Betreuern (i. d. R. Familieangehörige), den Betreuungsvereinen, den freiberuflichen Berufsbetreuern und dem Betreuungsgericht.
Daneben gibt sie Tipps für mögliche Hilfsangebote (z. B. Allgemeiner Sozialdienst, Einsatz von Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Angebote von altengerechtem Wohnen und Heimplätzen) bzw. verweist auf andere zuständige Stellen.
Des Weiteren darf die Behörde seit Juli 2005 Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen.
Im Vorfeld dessen bietet die Behörde für die Vollmachtnehmer die Möglichkeit an, sich diesbezüglich beraten zu lassen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hält die Betreuungsbehörde zudem Vorträge u. a. bei öffentlichen Veranstaltungen, in Pflegeeinrichtungen oder anderen Institutionen zum Thema „Vorsorge und Betreuung“