Technikänderung

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • ggf. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU)
  • Gutachten über die technische Änderung einer technischen Prüfstelle (soweit für das geänderte (An-)Bauteil erforderlich bzw. vorgeschrieben lt. Teilegutachten oder ABE)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Bauartgenehmigung (ABG) des geänderten Bauteils
  • ggf. Vollmacht ( Hinweise)
  • Grundgebühr: 11,40 € - 19,60 € ( Hinweise)


Hinweise:

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschen Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
  3. Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. Bsp. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese event. anfallenden Gebühren kommen noch zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.

 

 

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