gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Verkehrszentralregisterauskunft (VZR - Punkte in Flensburg)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen
ggf. Vollmacht ( Hinweise)
Zu beachten ist noch:
jedes Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und zu jedem Fahrzeug ist ein technisches Dokument vorzulegen, woraus u.a. die Fahrzeug-Ident.-Nr., Erstzulassung, Fahrzeugart, Hubraum usw. hervorgeht (z. Bsp. alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein, Gutachten oder Datenbestätigung etc.)
Gutachten eines a.a.S. nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), sofern das Fahrzeug nicht bereits mit einem H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) zugelassen ist bzw. war
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, o.ä.) für jedes Kfz
Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
In den Gebühren sind nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.