Rote Kennzeichen (06-er für Kfz-Händler und-Werkstätten)

 

Rotes 06-er Kennzeichen (Muster)

 

  • Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen (»GmbH usw.) zuätzlich Handelsregisterauszug
    • bei natürlichen Personen (u.a. auch GbR, e.K. usw.) gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Bundeszentralregisterauskunft (BZR - Führungszeugnis)
  • Verkehrszentralregisterauskunft (VZR - Punkte in Flensburg)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (GZR - Führungszeugnis über die Gewerbetätigkeit)
    • BZR, VZR und GZR über die verantwortliche(n), bei juristischen Personen über die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (»Geschäftsführer)
    • bei juristischen Personen (»GmbH etc.) zusätzlich GZR über die juristische Person selbst
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen
  • ggf. Vollmacht » bei Firma vom Geschäftsführer ausgestellt ( Hinweise)
  • Gebühr: 117,90 € ( Hinweise)


Hinweise:

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. In den Gebühren sind nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.

 

 

Link zu einer weiteren Seite der Präsentation www.dessau-rosslau.de  Zurück zum Hauptmenü

 Copyright © Stadtverwaltung Dessau-Roßlau · Zerbster Straße 4 · 06844 Dessau-Roßlau
Kontakt zum Redakteur Zum Inhalt Seite drucken Seite empfehlen Zum Seitenanfang