Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)

 

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • bei Firma (juristischen Peronen) Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Papier - Certificate of Conformity)
    • oder ggf. Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch das Finanzamt ( Formulare)
  • ggf. Vollmacht » bei Firma vom Geschäftsführer ausgestellt ( Hinweise)
  • Grundgebühr: 26,30 € - 35,00 € ( Hinweise unter 4. u. 5.)


Formulare:

 

  • Öffnet Teilnahmeerklaerung zum Lastschrifteinzugsverfahren  Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Anmeldung durch Fahrzeughalter)
  • Öffnet Teilnahmeerklaerung zum Lastschrifteinzugsverfahren mit Vollmachtserteilung  Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren mit Vollmachtserteilung

             (Anmeldung durch Bevollmächtigten)

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Hinweise:

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. Sollten Sie noch minderjährig sein, ist mit dem Zulassungsantrag die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter mit ihrem Ausweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter muss bei der Beantragung anwesend sein.
  3. Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschen Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
  4. Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. Bsp. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese event. anfallenden Gebühren kommen noch zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.
  5. In den Gebühren sind ebenfalls nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.

 

 

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