gültiger, bereits geänderter Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
ggf. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU)
ggf. Vollmacht ( Hinweise)
Grundgebühr: 11,40 € - 19,60 € ( Hinweise)
Hinweise:
Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschen Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. Bsp. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese event. anfallenden Gebühren kommen noch zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.