Kurzzeitkennzeichen

 

Kurzzeitkennzeichen (Muster)

 

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • bei Firma (juristischen Peronen) Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf)
  • ggf. Vollmacht » bei Firma vom Geschäftsführer ausgestellt ( Hinweise)
  • Gebühr: 10,20 € ( Hinweise)


Hinweise:

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. In den Gebühren sind nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.

 

 

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