Im Gewerberegister sind alle angemeldeten gewerblichen Betriebe des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Dessau-Roßlau verzeichnet.
Anders als das Handelsregister stellt es kein öffentliches Register dar.
Auskünfte aus diesem Gewerberegister können nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird (§ 14 Abs.8 GewO).
Liegt die Gewerbeabmeldung länger als 5 Jahre zurück, werden die Daten automatisch aus dem Register gelöscht.
Jede Auskunft ist gebührenpflichtig.
Gebührenrahmen: 6,00 € – 40,00 €